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   OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21   

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OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21 (https://dejure.org/2022,19789)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.05.2022 - 5 U 34/21 (https://dejure.org/2022,19789)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 5 U 34/21 (https://dejure.org/2022,19789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, Art 17 Abs 1 CMR, Art 32 Abs 1 S 1 CMR, Art 32 Abs 1 S 2 CMR, Art 32 Abs 2 S 1 CMR
    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Unterfrachtführer bei Massenkarambolage während Schneesturm; Voraussetzungen der Verjährungshemmung bei Schadensanmeldung per E-Mail; Beendigung der Verjährungshemmung durch ...

  • IWW

    Art. 32 CMR
    Transportrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 32
    1. Zur Verjährung des Schadensersatzanspruches eines Transportunternehmers gegen den Unterfrachtführer. 2. Teilt der um Mitteilung seines Versicherers und der zur Begründung des Schadensersatzanspruchs notwendigen Unterlagen ersuchte Frachtführer mit, dass der ...

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 32
    Schadensersatzanspruch eines Transportunternehmers gegen einen Unterfrachtführer; Einrede der Verjährung; Endgültige Ablehnung von Ansprüchen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Der einfache Ausdruck der vermeintlichen E-Mail nebst - unstreitig - nachträglich ausgedruckten Anhanges (Anlage K17 = Bl. 188 GA) besagt insoweit nichts, weil ganz allgemein immer die Gefahr besteht, dass eine EMail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, VersR 2014, 1393).

    Um sicherzustellen, dass eine EMail den Adressaten erreicht hat, hat der Versender über die Optionsverwaltung eines EMail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, VersR 2014, 1393; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 833).

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 18/82

    Rechtsfolgen von Vorbehalten des Empfängers; Eintritt eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89

    Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Der Vertrag, durch den die Zedentin der Beklagten die Ausführung der gesamten Transportleistung übertrug, nachdem sie den Auftrag zuvor von der Klägerin und diese ihn wiederum von der F. als Empfängerin der Ware erhalten hatte, war ein sog. "Unterfrachtvertrag", der wegen seines grenzüberschreitenden Charakters den Artikeln 1 bis 33 CMR unterliegt und bei dem die Zedentin gegenüber der Beklagten die Stellung eines Empfängers einnahm (Jesser-Huß, in: MünchKomm-HGB 4. Aufl., Art. 34 CMR Rn. 1; Boesche, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 4. Aufl., Art. 34 CMR Rn. 1; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - I ZR 208/89, BGHZ 115, 16).

    Allerdings muss die Erklärung ihrem Empfänger auch zugehen, denn die Hemmung der Verjährung tritt erst mit dem Empfang der Reklamation ein, nicht schon mit deren Absendung, und der Nachweis des Empfanges obliegt demjenigen, der sich darauf beruft (Artikel 32 Abs. 2 Satz 3 CMR; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - I ZR 208/89, BGHZ 116, 15; OLG Frankfurt, VersR 1986, 1070; Jesser-Huß, in: MünchKomm-HGB a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 37).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Ein solcher Fall ist etwa gegeben, wenn der "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht immerhin das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer belegt; dann kann sich der Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, sondern er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen, usw. (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, VersR 2014, 452).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Die Grundsätze zur sekundären Darlegungslast gelten in Fällen, in denen der Prozessgegner besser informiert ist als die an sich darlegungs- und beweisbelastete Partei, sofern ihm eine Offenlegung seiner Kenntnisse zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl., § 138 Rn. 8b).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Werden in der Streitverkündungsschrift nur Schadensersatzansprüche aus eigenem Recht erwähnt, erstreckt sich die Hemmungswirkung nicht auf Ansprüche aus abgetretenem Recht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, BGHZ 175, 1; OLG Düsseldorf BauR 1996, 869, 870; BeckOK BGB/Henrich, 60. Ed. 1.11.2021, BGB § 204 Rn. 36; Grüneberg, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 204 Rn. 21).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Zwar ist der Begriff der "Verhandlungen" im Sinne von § 203 Satz 1 BGB weit auszulegen: Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn stützen will; anschließend genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies nicht sofort und erkennbar ablehnt (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76).
  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
    Voraussetzung für den Eintritt der Hemmungswirkung der Streitverkündung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB ist, dass sie vom Anspruchsberechtigten ausgeht und prozessual zulässig ist (BGH, Urteil vom 7. März 2019 - III ZR 117/18, BGHZ 221, 253).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74

    Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 12 U 276/93
  • OLG Nürnberg, 11.04.1991 - 12 U 68/91

    Schadenshaftung beim Transport von Rohtextilien ; Anfoderung der Verpackung im

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 90/04

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Regressansprüche im

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  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Der einfache Ausdruck der vermeintlichen E-Mail nebst - unstreitig - nachträglich ausgedruckten Anhanges (Anlage K17 = Bl. 188 GA) besagt insoweit nichts, weil ganz allgemein immer die Gefahr besteht, dass eine EMail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, VersR 2014, 1393).

    Um sicherzustellen, dass eine EMail den Adressaten erreicht hat, hat der Versender über die Optionsverwaltung eines EMail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, VersR 2014, 1393; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 833).

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 18/82

    Rechtsfolgen von Vorbehalten des Empfängers; Eintritt eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Deshalb muss der Anspruchsteller erklären, dass und wem gegenüber der Transportunternehmer für Verluste und Schäden am Transportgut einstehen soll, also eine Erklärung abgeben, aus der der Transportunternehmer unzweideutig seine Inanspruchnahme durch einen bestimmten Anspruchsteller entnehmen kann (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 5 U 381/10-60).

    Denn die dafür notwendige Haftbarmachung erfordert einen Hinweis auf die Tatsache des Bestehens von Schäden am Transportgut sowie die unmissverständliche Klarstellung, dass der Frachtführer für die Schäden am Transportgut einstehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1984 - I ZR 18/82, VersR 1984, 578; Urteil vom 7. November 1985 - I ZR 130/83, VersR 1986, 287; Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 9).

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89

    Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Der Vertrag, durch den die Zedentin der Beklagten die Ausführung der gesamten Transportleistung übertrug, nachdem sie den Auftrag zuvor von der Klägerin und diese ihn wiederum von der F. als Empfängerin der Ware erhalten hatte, war ein sog. "Unterfrachtvertrag", der wegen seines grenzüberschreitenden Charakters den Artikeln 1 bis 33 CMR unterliegt und bei dem die Zedentin gegenüber der Beklagten die Stellung eines Empfängers einnahm (Jesser-Huß, in: MünchKomm-HGB 4. Aufl., Art. 34 CMR Rn. 1; Boesche, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 4. Aufl., Art. 34 CMR Rn. 1; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - I ZR 208/89, BGHZ 115, 16).

    Allerdings muss die Erklärung ihrem Empfänger auch zugehen, denn die Hemmung der Verjährung tritt erst mit dem Empfang der Reklamation ein, nicht schon mit deren Absendung, und der Nachweis des Empfanges obliegt demjenigen, der sich darauf beruft (Artikel 32 Abs. 2 Satz 3 CMR; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - I ZR 208/89, BGHZ 116, 15; OLG Frankfurt, VersR 1986, 1070; Jesser-Huß, in: MünchKomm-HGB a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 37).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Ein solcher Fall ist etwa gegeben, wenn der "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht immerhin das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer belegt; dann kann sich der Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, sondern er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen, usw. (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, VersR 2014, 452).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Die Grundsätze zur sekundären Darlegungslast gelten in Fällen, in denen der Prozessgegner besser informiert ist als die an sich darlegungs- und beweisbelastete Partei, sofern ihm eine Offenlegung seiner Kenntnisse zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl., § 138 Rn. 8b).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Werden in der Streitverkündungsschrift nur Schadensersatzansprüche aus eigenem Recht erwähnt, erstreckt sich die Hemmungswirkung nicht auf Ansprüche aus abgetretenem Recht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, BGHZ 175, 1; OLG Düsseldorf BauR 1996, 869, 870; BeckOK BGB/Henrich, 60. Ed. 1.11.2021, BGB § 204 Rn. 36; Grüneberg, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 204 Rn. 21).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Zwar ist der Begriff der "Verhandlungen" im Sinne von § 203 Satz 1 BGB weit auszulegen: Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn stützen will; anschließend genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies nicht sofort und erkennbar ablehnt (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76).
  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
    Voraussetzung für den Eintritt der Hemmungswirkung der Streitverkündung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB ist, dass sie vom Anspruchsberechtigten ausgeht und prozessual zulässig ist (BGH, Urteil vom 7. März 2019 - III ZR 117/18, BGHZ 221, 253).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74

    Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 12 U 276/93
  • OLG Nürnberg, 11.04.1991 - 12 U 68/91

    Schadenshaftung beim Transport von Rohtextilien ; Anfoderung der Verpackung im

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 90/04

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Regressansprüche im

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